Im Dezember 2022 hat die Regierungskoalition die Europäische Union aufgefordert, die Artikel 218 und 232 der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung aufzuheben. Diese Artikel sehen vor, dass Unternehmen zunächst die Zustimmung ihrer Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung einholen müssen.

Im April 2023 kündigte das deutsche Finanzministerium einen Plan zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen an. Es gibt eine Option dabei: die Einführung von PEPPOL-Pflicht auf B2B-Markt.

Obwohl die Diskussion über die Einführung von PEPPOL-Pflicht noch nicht abgeschlossen ist und noch keine eindeutige Entscheidung getroffen wurde, sind wir bei TIE Kinetix davon überzeugt, dass diese Entscheidung für deutsche Unternehmen und für das deutsche Steuersystem sehr positiv wäre. Unsere Position möchten wir in diesem Artikel erläutern.

PEPPOL und der europäische Vorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ 

Der Vorschlag der Bundesregierung steht im Einklang mit dem europäischen Vorschlag "VAT in the Digital Age" (ViDA). Der Vorschlag verwendet die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931. Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist für 2025 geplant. 

Der Entwurf ist Teil der umfassenderen Bemühungen der Europäischen Kommission, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, in dem Unternehmen und Verbraucher EU-weit effizienter und effektiver handeln können. Die ViDA-Vorschrift bringt einige Änderungen mit sich: 

  • Einheitliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in ganz Europa. Es wird keine unterschiedlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mehr für Unternehmen in z.B. Portugal und Deutschland geben. Stattdessen wird es eine einheitliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen in der gesamten Europäischen Union geben. 
  • Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Bisher gab es in der EU nur Ausnahmen. Davon hat z.B. Italien Gebrauch gemacht, Rumänien hat dies zuletzt umgesetzt. 

Das deutsche E-Invoicing-System ist dezentral in den einzelnen Bundesländern organisiert. Trotzdem stellt diese dezentrale Struktur die Einführung eines einheitlichen B2B-Rechnungssystems vor eine große Herausforderung.

 

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B2G E-Invoicing in Deutschland 

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) schreibt vor, dass Deutschland die elektronische Rechnungsstellung im Business-to-Government (B2G)-Bereich ab dem 18. April 2020 verpflichtend einführen muss. 

Bundesbehörden, Bundesministerien und Bundesunternehmen haben mit dem Bundesportal eine gemeinsame Lösung für die elektronische Rechnungsstellung der Lieferanten implementiert. Die Bundesregierung hat die E-Rechnungs-Initiative im Land gestartet, aber es sind die Gemeinden und Kommunen, die einen echten Einfluss auf die Digitalisierung haben. Jedes Bundesland veröffentlicht seine eigene Umsetzung der europäischen Richtlinie durch eine Rechtsverordnung, die Kommunikationssysteme, Formate und Zugangspunkte regelt.  

Die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung kann jedoch in jedem Bundesland kontrolliert werden. Die deutsche PEPPOL-Behörde ist Teil der E-Government-Abteilung in der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen und eine dauerhafte Einrichtung des Nationalen IT-Planungsrates. KoSIT ist u.a. für das Standard XRechnung zuständig. 

Zu den Anforderungen an die Bundesländer gehört das Anschlussangebot über PEPPOL. Mehr Informationen über die Fristen in  jedem Bundesland können Sie hier lesen. Die Bundesländer, die ihre Lieferanten demnächst zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichten werden, sind Hessen und Rheinland-Pfalz im Jahr 2024.  

Regulierung inländischer B2B-Geschäfte  

Der deutsche Gesetzentwurf zielt darauf ab, Papierrechnungen abzuschaffen, so dass immer mehr Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen. Dabei beschränkt er die elektronische Rechnungsstellung nur auf inländische B2B-Transaktionen. Zur Definition der elektronischen Rechnungsstellung verweist der Gesetzentwurf auf die CEN 16931.

Damit zeigt Deutschland die klare Absicht, ähnlich wie Frankreich ein B2B-Modell für die elektronische Rechnungsstellung einzuführen. Dabei geht es um das Prinzip der Kontinuierlichen Transaktionskontrolle (Continuous Transaction Control bzw. CTC): Genehmigungs- oder Validierungsmodelle, bei denen ein Steuerzahler seine Rechnung an die Steuerbehörde sendet. Diese validiert die Rechnung in Echtzeit, bevor sie an den Empfänger versandt wird.

Die Regelung zur PEPPOL-Pflicht soll ab dem 1. Januar 2025 in Pilotphase gehen, und ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.   Für die deutsche Regierung wäre die PEPPOL-Pflicht eine sinnvolle und logische Option, da die Pflicht im B2G-Bereich bereits besteht. Die Anbindung an PEPPOL wird dann Ihrem Unternehmen in allen denkbaren Szenarien profitieren: beim Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern, beim Rechnungsaustausch mit internationalen Organisationen außerhalb der EU, sowie bei der gesetzeskonformen Abwicklung von inländischen B2B-Rechnungen.

5-Corner-Modell über PEPPOL 

In den Plänen werden zwei verschiedene Umsetzungsmodelle bewertet. Das eine ist ein 5-Corner-Modell über PEPPOL, das auch eine nationale Plattform (wie das Finanzamt) umfasst. 

Die zentrale Steuerplattform - die fünfte Ecke - ist der Datenanalysetresor der Regierung. Sie erfasst steuerrelevante Details aus Rechnungen und anderen Dokumenten wie Bestellungen, Versandbestätigungen, Lieferscheinen und Zahlungsanweisungen. 

Bei diesem Modell benötigen die Unternehmen eigene PEPPOL-Zugangspunkte für den elektronischen Dokumentenaustausch. Diese PEPPOL-Zugangspunkte senden die Dokumente an eine nationale Plattform. Der Dokumentenaustausch zwischen den Unternehmen erfolgt dann über die Zugangsstellen der einzelnen Unternehmen.  

Erfahrung von Frankreich 

Ein alternatives Modell, das in Betracht gezogen wird, ähnelt dem in Frankreich umgesetzten Modell. Es nutzt zertifizierte private Plattformen für den Austausch elektronischer Rechnungen. 

Bei diesem Modell gibt es eine zentrale staatliche Plattform, die alle Dokumente über zertifizierte Dienstleister empfängt. Die Validierung dieser Dokumente erfolgt jedoch vorab. Der Dokumentenaustausch zwischen den Unternehmen erfolgt dann über diese Dienstleister und nicht über die zentrale staatliche Plattform.  

Derzeit werden in Frankreich noch keine Transaktionen über PEPPOL abgewickelt. Es gibt eine große Diskussion über die Zusammenschaltung von PEPPOL und EESPA, aber derzeit ist sie nicht obligatorisch. 

Wir bei TIE Kinetix sehen jetzt keine Anzeichen dafür, dass die französische Regierung die PEPPOL-Anbindung zur Pflicht machen wird, auch wenn Unternehmen diese Art von Netzwerken nutzen. 

Wie schließen Sie sich an PEPPOL an? 

Der Versand von Geschäftsdokumenten an Handelspartner über das PEPPOL-Netzwerk ist eine viel sicherere Alternative zu anderen Austauschprotokollen wie E-Mail (SMTP). Natürlich können Sie Rechnungen (noch) per E-Mail versenden, auch wenn Ihnen das Risiko eines Cyberangriffs keine Sorgen bereitet. Die Trends in der Branche und in der Gesetzgebung zeigen jedoch, dass sich die Rechnungsstellungsstandards rasch ändern werden. Wenn Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher machen wollen, ist jetzt eine gute Gelegenheit zu handeln. 

Wenn Sie sich für TIE Kinetix als Ihren PEPPOL-Zugangspunkt entscheiden, haben Sie sofortigen Zugang zum gesamten PEPPOL-Netzwerk. So können Sie elektronische Rechnungen sicher an jeden im Netzwerk versenden. 

Als seit 2019 zertifizierter PEPPOL-Anbieter in Deutschland wissen wir, wie ein reibungsloser, einfacher und gesetzeskonformer Netzübergang gewährleistet werden kann. Das können Sie von uns erwarten:  

  • Automatische Konformität mit gesetzlichen und branchenspezifischen Anforderungen 

  • Die Datensicherheit durch Verschlüsselung  

  • Eingang der Lieferscheine als Beweis für die rechtzeitige Lieferung 

  • Die Interoperabilität für den Austausch von Informationen über Cloud-to-Cloud  

  • Größere Reichweite der Datenintegration-Architektur