Serbien hat auf dem Gebiet der elektronischen Rechnungsstellung große Fortschritte gemacht. Das serbische Finanzministerium kündigte das Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung (Amtsblatt der RS, Nr. 44/2021 und 129/2021) für 2021 an. Das neue nationale System für die elektronische Rechnungsstellung trägt den Namen Sistem e-Faktura.

Die elektronische Rechnungsstellung in Serbien wird im Januar 2023 für alle Unternehmen und den öffentlichen Sektor verpflichtend werden. Der Umsetzungsprozess umfasst drei Phasen, vom 1. Mai 2022 bis zum 1. Januar 2023.

Letzte Aktualisierungen

Das serbische Parlament hat am 9. Dezember 2022 Änderungen des Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung verabschiedet, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Gesetz gilt nicht für natürliche Personen, die keine Steuer für selbständige Erwerbstätigkeit zahlen. Die Frist für die elektronische Erfassung von Mehrwertsteuerberechnungen wird ab 1. Januar 2024 von 15 auf 10 Tage verkürzt. Änderungen gibt es auch bei den Anpassungen der zollbezogenen elektronischen Rechnungsstellung ab August 2024.


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Umfang des E-Invoicing-Systems

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung umfasst die Erstellung, den Übergang, den Empfang, die Verarbeitung und die Archivierung von elektronischen Rechnungen. Sowohl öffentliche als auch private Stellen (B2G und G2B), Transaktionen zwischen Steuerzahlern (B2B) und auch solche zwischen Behörden (G2G) sind für jede Transaktion verpflichtet.

Zeitplan für die Umsetzung

Die Umsetzung des neuen Systems wird schrittweise erfolgen, und der Zeitplan wird in drei Phasen abgeschlossen sein:

  • Phase 1 (ab 1. Mai 2022): Unternehmen des privaten Sektors sind verpflichtet, elektronische Rechnungen an Behörden auszustellen, während die Behörden verpflichtet sind, elektronische Dokumente zu empfangen und zu archivieren (B2G-Transaktionen). Darüber hinaus sind die Behörden auch verpflichtet, elektronische Rechnungen für Geschäfte mit anderen Behörden zu versenden und zu empfangen (G2G-Transaktionen).
  • Phase 2 (ab 1. Juli 2022): Öffentliche Stellen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen des privaten Sektors auszustellen und zu versenden (G2B-Transaktionen). Private Unternehmen werden verpflichtet sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
  • Phase 3 (ab 1. Januar 2023): Die vollständige Umsetzung ist abgeschlossen und elektronische Rechnungen werden für den privaten Sektor bei gegenseitigen Transaktionen (B2B-Transaktionen) obligatorisch.

Technische Details des neuen E-Invoice-Systems

Eine elektronische Rechnung muss in Übereinstimmung mit der Norm EN 16931-3-2 im XML-Format ausgestellt und empfangen werden. Elektronische Rechnungen können auf verschiedene Arten übermittelt werden. Elektronische Rechnungen, die von Behörden ausgestellt oder empfangen werden, müssen dauerhaft im e-Invoice-System der Regierung archiviert werden. Elektronische Rechnungen, die von Unternehmen des Privatsektors erstellt und übermittelt werden, müssen dagegen ab dem Ende des Jahres, in dem die elektronische Rechnung ausgestellt wurde, zehn Jahre lang im System für elektronische Rechnungen oder im System des Dienstleisters (dem System des Vermittlers) aufbewahrt werden.

Bußgelder für die Nichteinhaltung von Vorschriften

Bußgelder variieren zwischen juristischen Personen und ihren verantwortlichen Vertretern. Stellt die Steuerbehörde beispielsweise fest, dass eine juristische Person die veröffentlichten Standards oder Termine nicht einhält, reichen die Bußgelder von 1.701 EUR bis 17.011 EUR, und die Spanne für den Vertreter beginnt bei 425 EUR bis 1.276 EUR.

Fazit

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