Die Tschechische Republik beabsichtigt, 2019 die elektronische Registrierung von Umsätzen (ERS) einzuführen. Für Unternehmen, die der tschechischen Einkommenssteuer unterliegen und aus bestimmten Sektoren stammen (Hotel- und Gaststättengewerbe, Groß- und Einzelhandel), wären Echtzeit-Meldepflichten in Bezug auf ihre inländischen Lieferungen geeignet gewesen, wenn die Zahlung in bar, mit Gutscheinen oder Geschenkkarten erfolgt wäre. Banküberweisungen, Kredit- und Debitkartenzahlungen waren davon ausgenommen.

Im Jahr 2022 schaffte die tschechische Regierung diese Verpflichtung mit Wirkung vom Januar 2023 ab, da die Zahl der Bargeldtransaktionen zurückging. Somit gibt es in der Tschechischen Republik derzeit keine verpflichtende digitale Meldepflicht. Die Steuerzahler können ihre Umsatzdaten bis zum 31. Dezember 2023 auf freiwilliger Basis melden.
Obwohl es keine obligatorische Verpflichtung gibt, sollten elektronische Rechnungen für B2G-Transaktionen akzeptiert werden, wenn sie in einem mit dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung kompatiblen Format ausgestellt sind. Öffentliche Auftraggeber sollten nicht in der Lage sein, eine elektronische Rechnung abzulehnen, wenn sie in diesem Format vorliegt.


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Gesetzgebung und Compliance

  • Oktober 2016: Öffentliche Auftraggeber in der Tschechischen Republik dürfen eine von einem Wirtschaftsteilnehmer ausgestellte elektronische Rechnung nicht mehr zurückweisen, wenn sie in einem mit der europäischen Norm kompatiblen Format ausgestellt wurde.
  • April 2019: Die Richtlinie 2014/55/EU wurde in nationales Recht umgesetzt. Infolgedessen müssen alle öffentlichen Stellen in der Lage sein, elektronische Rechnungen in Übereinstimmung mit der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931) zu empfangen und zu verarbeiten.

E-Invoicing-Formate

Die folgenden Formate werden in der Tschechischen Republik üblicherweise für die elektronische Rechnungsstellung verwendet:
•    ISDOC
•    EDIFACT
•    UBL 2.1

Das nationale E-Invoicing-Netzwerk

Die Tschechische Republik betreibt das Národní elektronický nástroj (NEN) als ihr nationales E-Invoicing-Netzwerk.

Steuerbehörde und eSignatur

  • Steuerbehörde: Das Finanzministerium überwacht die Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften.
  • eSignatur: Für elektronische Rechnungen nicht erforderlich.

Echtzeit-Meldung / Fiskalisierung

Die obligatorische Echtzeit-Meldung und -Fiskalisierung in der Tschechischen Republik trat am 1. Dezember 2016 gemäß dem Gesetz zur elektronischen Registrierung von Verkäufen (EET) in Kraft. Dieses Gesetz gilt für B2B-, B2C- und B2G-Unternehmen, einschließlich des Gastgewerbes, des Einzel- und des Großhandels. Alle Meldungen müssen in Echtzeit an die tschechische Finanzverwaltung übermittelt werden. Verstöße gegen diese Verordnung können zu hohen Geldstrafen führen.

Fazit

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