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Die Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Ab 01.04.2023 gilt diese Verpflichtung auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wie können Sie in diesem Bundesland elektronische Rechnungen gesetzeskonform erstellen?
E-Rechnungen vereinfachen Dokumentenaustausch im ganzen Bundesland. Doch viele Behörden empfinden sie eher als Herausforderung. Wo sollte die Landesverwaltung mit E-Rechnungen anfangen? Unser Whitepaper erklärt das mit einfachen Worten.